Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die "Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)". Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind.
Wir sind zertifiziert und vom Land Schleswig-Holstein zugelassen.
Wir führen aus:
Nebst der Errichtung und dem Entwurf neuer Anlagen für eine Vielzahl von Eisatzgebieten bieten wir:
Für die Wartung der Anlagen zeichnen sich gut ausgebildete und erfahrene Moneure verantwortlich, die im Regelfall alle Reparaturen selbst ausführen können.
Wir warten alle Reinigungsverfahren verschiedener Hersteller im Komunalen und Gewerblichen Bereich.Unser Wartungs- und Notdienst steht Ihnen rund um die Uhr, auch an den Wochenenden zur Verfügung. Zu Serviceumfang gehören:
Bislang waren nur die technisch belüfteten Kleinkläranlagen (unter 50EW) wartungspflichtig, seit 2010 muß auch für natürlich belüftete Anlagen (Untergrundverrieselung, Filtergraben, Pflanzenbeet, Teichanlage) ein Wartungsvertrag bei der Wasserbehörde nachgewiesen werden.